Beiträge
Mitgliedsbeitrag (monatlich)
Kinder (bis 13 Jahre): 4,50 €
Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 5,50 €
Erwachsene: 8,00 €
Familien: 16,00 €
Auswärtige, Bundeswehr, Zivildienst: 4,00 €
korporative Mitglieder: 75-750 €
Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 5,50 €
Erwachsene: 8,00 €
Familien: 16,00 €
Auswärtige, Bundeswehr, Zivildienst: 4,00 €
korporative Mitglieder: 75-750 €
Aufnahmegebühr (einmalig)
bis 18 Jahre: 5,00 €
ab 18 Jahren: 10,00 €
ab 18 Jahren: 10,00 €
Mahngebühr
Mahngebühr (fallweise): 10,00 €
Abteilungsbeitrag Kegeln
Kegeln: mtl. 10 €
Abteilungsbeiträge Tennis
Einzelmitglieder 140 € / Jahr
Paare 230 € / Jahr
8- bis 14-Jährige 40 € / Jahr
15- bis 18-Jährige 60 € / Jahr
ab 18-jährige Schüler / Studenten (bis 28 Jahre) / Auszubildende / Wehrdienstleistende 80 € / Jahr
Familienbeitrag 270 € / Jahr
Paare 230 € / Jahr
8- bis 14-Jährige 40 € / Jahr
15- bis 18-Jährige 60 € / Jahr
ab 18-jährige Schüler / Studenten (bis 28 Jahre) / Auszubildende / Wehrdienstleistende 80 € / Jahr
Familienbeitrag 270 € / Jahr
Abteilungsbeitrag Volleyball - Beach
Beach: mtl. 2 €
Mitgliedsbedingungen
Aus der Satzung:
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der die Vereinszwecke zu unterstützen bereit ist.
Der Aufnahmeantrag hat schriftlich bei den Abteilungen oder bei der Geschäftsstelle zu erfolgen. Jugendliche bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
§ 9 Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied ist verpflichtet, unaufgefordert und rechtzeitig seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
In Ausnahmefällen kann der Beitrag auf Antrag des Mitglieds oder des Abteilungsleiters vom Vorstand ermäßigt werden.
§ 10 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluß oder Streichung von der Mitgliederliste. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluß eines Kalender-Halbjahrs zulässig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. Es gilt das Datum des Poststempels.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder werden, der die Vereinszwecke zu unterstützen bereit ist.
Der Aufnahmeantrag hat schriftlich bei den Abteilungen oder bei der Geschäftsstelle zu erfolgen. Jugendliche bedürfen der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
§ 9 Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied ist verpflichtet, unaufgefordert und rechtzeitig seinen Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
In Ausnahmefällen kann der Beitrag auf Antrag des Mitglieds oder des Abteilungsleiters vom Vorstand ermäßigt werden.
§ 10 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluß oder Streichung von der Mitgliederliste. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. Er ist nur zum Schluß eines Kalender-Halbjahrs zulässig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen. Es gilt das Datum des Poststempels.